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Weissbierzelt Deggendorf

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  • Eintragung jederzeit widerrufbar!

Häufig gestellte Fragen und Informationen

  • 1. Anfrage stellen:
    Füllen Sie einfach unser Formular aus, um Ihre Reservierung anzufragen.

    2. Bestätigung des Erhalts:
    Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie automatisch eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt.

    3. Prüfung der Verfügbarkeit:
    Wir prüfen, ob der gewünschte Tisch noch verfügbar ist. Bei einer Abendreservierung erhalten Sie anschließend eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung.

    4. Zahlungseingang (nur für Abendreservierungen):
    Für Abendreservierungen ist eine Zahlung der Biermarken erforderlich. Der Betrag muss innerhalb von 3 Tagen bei uns eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Reservierungsanfrage automatisch storniert.

    5. Reservierungsbestätigung:
    Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine verbindliche Reservierungsbestätigung mit allen Informationen zu Ihrer Reservierung per E-Mail.

    6. Abholung der Biermarken: Sie holen bitte 30 Minuten vor Ihrer Reservierungszeit Ihre Biermarken sowie die Tischnummer im Festbüro ab. Dazu benötige Sie an allen Reservierungs-Tagen dieses Schreiben mit Ihrer Reservierungsnummer und Ihrem Ausweis.
  • Für eine Reservierung ab 16:00 Uhr ist eine Mindestabnahme von 15 Biermarken (82,50 Euro) pro Tisch erforderlich – dies gilt auch für die Boxen. Die Biermarken müssen frühzeitig abgeholt und bezahlt werden:

    Reihe 1–6: zwischen 17:00 und 17:30 Uhr

    Boxen: bis spätestens 18:30 Uhr

    WICHTIG: Ihre Reservierung in den Reihen 1–6 ist nur bis maximal 18:15 Uhr garantiert. Um auch Spontanbesuchern eine faire Chance auf einen Platz zu geben, halten wir mindestens 60 % der Plätze im Mittelblock frei.

  • Vom 24.04.2026 bis einschließlich 03.05.2026 ist während der Betriebszeiten des Deggendorfer Frühlingsfestes auf dem Veranstaltungsgelände „Ackerloh" das öffentliche Konsumieren von Cannabis UNTERSAGT.
  • Personen unter 16 Jahren dürfen freitags und samstags nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ins Zelt. Der Erziehungsberechtigte muss jederzeit erreichbar sein. Ist er nicht im Zelt, nicht auf dem Festplatz oder nicht innerhalb von 10 Minuten vor Ort, müssen die unter 16-Jährigen das Zelt verlassen.

    Ab 18:00 Uhr dürfen unter 16-Jährige nur dann im Zelt bleiben, wenn ein Erziehungsberechtigter oder Sonderberechtigter anwesend ist. Eine Übertragung der Aufsicht ist nicht erlaubt!
  • Unter 18-jährige dürfen nach 24.00 Uhr nicht mehr im Zelt sein. Bitte verlasst selbstständig das Zelt und berücksichtigt dabei, dass ab 23.45 Uhr keine unter 18jährigen mehr eingelassen werden.
  • Im Festzelt sind folgende Gegenstände und Aktivitäten nicht erlaubt:

    E-Zigaretten: Nutzung nur im Biergarten und Raucherbereich

    Flaschen, Messer, Waffen, Hirschfänger, Pfefferspray

    Mitnahme eigener Getränke

    Bitte beachten Sie, dass am Eingang Taschenkontrollen durchgeführt werden. Zudem besteht eine Mitführungspflicht eines gültigen Ausweises.

  • Personen die den Stempel abdrücken, werden des Zeltes verwiesen und ggf. durch unseren Sicherheitsdienst zur Polizeiwache gebracht.<

    Bei gefälschten Ausweisen bzw. geliehenen Ausweisen muss unser Sicherheitsdienst die Polizei einschalten. Dies ist eine Straftat und wird zur Anzeige gebracht.

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